AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Foto Vario Alexander Cornelius e.K. Fotostudios Wiesbaden

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Foto Vario erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Foto Vario hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckte oder belichtete
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalbenelektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Foto Vario als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von Foto Vario ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
1.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
1.5 Bei Auftragsarbeiten für Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste
abgelichtet werden. Foto Vario ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
1.6 Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen
und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
1.7 Der Fotograf wählt bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
1.8 Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
1.9 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

2. Urheberrecht

2.1 Foto Vario bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.2 Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, Foto Vario als Urheber des Lichtbildes zu benennen. Foto Vario verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.3 Für den Fall des Übergangs der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.1 gibt Foto Vario an den Kunden die Bilddateien heraus.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Eine Anfahrt bei Outdoorshootings innerhalb Wiesbadens ist im vereinbarten Honorar enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 0,53 € berechnet.
3.2 Bei Studioshootings und Bildbearbeitungen, ist der zu Zahlende Betrag in voller Höhe direkt zu zahlen. Bei Hochzeits- oder anderen Reportageaufträgen ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel direkt fällig oder bei Abholung in bar oder per EC-Karte zu begleichen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Foto Vario. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Foto Vario bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.5 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Foto Vario mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Insofern sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Foto Vario behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

4.1 Foto Vario verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Foto Vario, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
4.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Foto Vario nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.3 Die Einschränkungen der Abs. 1. und 2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Foto Vario, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4.4 Foto Vario speichert die Bilddaten nicht. Foto Vario ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht z.B. für Qualitätskontrollen gespeichert.
4.5 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Foto Vario lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
4.6 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Nebenpflichten

5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen an Foto Vario übergebenen Vorlagen die erforderlichen Urheber- und Markenrechte besitzt sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, haftet allein der Kunde. Er ist verpflichtet, Foto Vario gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der übertragenen Bilddateien geltend gemacht werden. Der Kunde sichert darüber hinaus zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Sollten Foto Vario Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, werden wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Foto Vario berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
6.2 Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
6.3 Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

7.1 Überlässt Foto Vario dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Foto Vario, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.
7.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Foto Vario zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Foto Vario nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Foto Vario, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Foto Vario auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann Foto Vario Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Foto Vario bestätigt wurden. Foto Vario haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Foto Vario, wird wie folgt berechnet:
– Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
– Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
– weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für
Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
– Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
7.5 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Foto Vario eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.

8. Datenschutz

8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Foto Vario verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.
8.3 Foto Vario erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.
8.4 Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von Foto Vario zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.
8.5 Der Internetauftritt von Foto Vario speichert keine dauerhaften Cookies. Es werden lediglich Session-Cookies gespeichert, die nach dem Verlassen der Website gelöscht werden.
8.6 Zur Erstellung von Nutzungsstatistiken werden alle Zugriffe auf die Seiten von Foto Vario protokolliert. Diese Protokolle sind vollkommen anonym und lassen keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Bestellungen zu. Zu den dabei aufgezeichneten Daten zählen: Browsertyp/-version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (Herkunfts-URL), IP-Adresse des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, besuchte HTML-Seiten, übertragene Bilder und andere Mediendateien, Übertragungsvolumen, Protokolltyp, Zugriffsstatus.

9. Digitale Fotografien

9.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf vor dem Übergang der uneingeschränkten Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Foto Vario.
9.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Foto Vario in Auftrag zu geben. Foto Vario haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Foto Vario, Taunusstein und Wiesbaden.
10.2 Foto Vario behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
10.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.

 

Stand: 01. Januar 2017